Start - 1. LRCD

Dein Lagotto Verein
Direkt zum Seiteninhalt


Der 1. Lagotto Romagnolo Club Deutschland e.V. gewährt grundsätzlich allen deutschen Lagotto-Bezitzern einen Zuschuss zu den Kosten zuchtrelevanter Gesundheitsuntersuchungen.

(Es gilt die Förderrichtlinie des Vereins in der bei Antragstellung gültigen Fassung.)

Richtlinie zur Förderung von zuchtrelevanten Gesundheitsuntersuchungen

Der 1. Lagotto Romagnolo Club Deutschland e.V. unterstützt grundsätzlich alle Lagottobesitzer in Deutschland bei der Durchführung von zuchtrelevanten Gesundheitsuntersuchungen durch einen Zuschuss zu den Untersuchungskosten.

Ziele der Förderung sind
 
    • die Förderung der Zucht von Hunden der Rasse Lagotto Romagnolo innerhalb des Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH),
    • Gesunderhaltung der Rasse Lagotto Romagnolo,
    • Erhöhung der Motivation der Lagottobesitzer, ihre Hunde einer Zuchtzulassung durch zuchtbuchführende Vereine im VDH zuzuführen,
    • Lagottobesitzer dazu zu bewegen, geförderte Gesundheitsuntersuchungen durchführen zu lassen,
    • den zuchtbuchführenden Vereinen im VDH die Erfassung zuchtrelevanter Gesundheitsdaten von Zuchthunden zu erleichtern,
    • zuchtbuchführenden Vereinen die Erlangung von Gesundheitsdaten auch von Hunden zu ermöglichen, die nicht für die Zucht vorgesehen sind, deren Daten aber die Erfahrungen über die Vererbung von Gesundheitsmerkmalen erweitern können.
          
Die Förderung in Form eines Zuschusses zu den Untersuchungskosten wird für alle unten näher bezeichneten Untersuchungen gewährt, die ab 02.05.2018 bis zum 31.12.2020 bei einem zugelassenen Veterinär bzw. einem anerkannten Labor durchgeführt werden. Für die Zuschüsse stellt der Verein ein Gesamtbudget von 7.000,00 EUR bereit. Ist die Summe vor Ablauf des Förderzeitraumes bereits aufgebraucht, werden weitere Untersuchungen nicht mehr gefördert. Jede geförderte Gesundheitsuntersuchung wird pro Hund i.d.R. nur einmal bezuschusst (Ausnahme Augenuntersuchungen). Zuschüsse, die in einem früheren Förderprogramm des 1. Lagotto Romagnolo Club Deutschland e.V. gewährt wurden, werden berücksichtigt.

Alle Fragen zum Förderprogramm können Sie an die E-Mail-Adresse -->zuschuss@lagotto-romagnolo-club.de stellen.

Als Züchter oder Deckrüdenhalter wenden Sie sich bitte bei Fragen zu zuchtrelevanten Gesundheitsuntersuchungen und zur Zuchtlenkung an ihren zuchtbuchführenden Verein.

Die Förderung von zuchtrelevanten Gesundheitsuntersuchungen durch einen Zuschuss zu den Untersuchungskosten wird unter folgenden Bedingungen gewährt:
 
    • Der Hund muss der Rasse Lagotto Romagnolo (Wasserhund der Romagne) angehören und über eine entsprechende Ahnentafel eines in der FCI - Federation Cynologique Internationale- organisierten Vereins oder Verbandes oder eine von solchen Vereinen oder Verbänden anerkannte Ahnentafel verfügen.
    • Für Wiederholungsuntersuchungen wird i.d.R. kein Zuschuss gewährt. Der Vorstand kann hiervon in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen. Bei Augenuntersuchungen, für die mindestens ein zuchtbuchführender Verein eine Wiederholung der Untersuchung vorschreibt, werden auch Wiederholungsuntersuchungen bezuschusst.
    • Es ist ein formgebundener Antrag auf Zuschuss zu den Untersuchungskosten zu stellen. Der Antrag ist per E-Mail einzureichen (als Scan). Dem Antrag sind in Kopie (Scan) beizufügen:
      • Ahnentafel des untersuchten Hundes,
      • Rechnung des Tierarztes bzw. des Labors, die Angaben zum Hund (Name lt. Ahnentafel und Chip- oder Zuchtbuch-Nummer) und zu den durchgeführten Untersuchungen mit den entsprechenden Preisen enthalten muss, einschließlich eines Zahlungsnachweises.
    • Der Antragsteller muss zusichern, dass er die Untersuchungsergebnisse einem zuchtbuchführenden Verein im VDH zur Auswertung zur Verfügung stellt. Die Datenüberlassung hat an den/die Verein/e zu erfolgen, in denen der Antragssteller Mitglied ist oder dessen/deren Zuchtvorschriften er sich vertraglich unterworfen hat. Gehört der Antragsteller keinem zuchtbuchführenden Verein im VDH an und hat sich keinem solchen Verein gegenüber vertraglich zur Einhaltung von Zuchtvorschriften verpflichtet, kann er einen zuchtbuchführenden Verein im VDH auswählen, dem er die Untersuchungsergebnisse überlässt. Die Überlassung von Untersuchungsergebnissen kann ausnahmsweise unterbleiben, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass der Schutz seiner persönlichen Daten dadurch unangemessen beeinträchtigt würde.
    • Der/die Antragsteller muss/müssen der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung im Antragsformular zustimmen.
    • Antragsberechtigt sind alle Lagottobesitzer mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung für Untersuchungen an Hunden, die ihr Eigentum oder Miteigentum sind. Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen.
    • Nicht antragsberechtigt sind Personen, die:
      • aus dem 1. Lagotto Romagnolo Club Deutschland e.V. ausgeschlossen wurden,
      • nach § 10 der Satzung des 1. Lagotto Romagnolo Club Deutschland e.V. von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind oder
      • eine Geldforderung des 1. Lagotto Romagnolo Club Deutschland e.V. nicht erfüllt insbesondere Beitragsforderungen nicht ausgeglichen haben.

Für folgende Untersuchungen wird jeweils der nachfolgend genannte Zuschuss gewährt. Die Zuschüsse pro Hund sind auf insgesamt 250,00 EUR beschränkt.
für die
wird ein Zuschuss von ...% des in Rechnung gestellten Betrages gewährt
höchstens aber in Höhe von ... EUR
Untersuchung   von mindestens 15 Monate alten Hunden auf HD (Hüftgelenksdysplasie)  
30%
75,00
Erstellung eines DNA Fingerprint
30%
10,00
Augenuntersuchung   auf Katarakt, Linsenluxation, Progressive Retina Atrophie, Distichiasis usw.
50%
40,00
Untersuchung auf Patellaluxation
50%
25,00
gentechnische Untersuchung* einer Blutprobe (EDTA) auf Juvenile Epilepsie, Furnishing oder Lysosomale Speicherkrankheit
50%
80,00
*Lassen Sie bitte eine kombinierte gentechnische Untersuchung machen. Werden mehrere einzelne  gentechnische Untersuchungen beauftragt, wird für jeden Hund nur eine dieser Untersuchungen gefördert.
Der Zuschuss zu den Untersuchungskosten ist eine freiwillige Leistung des Vereins, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Der Zuschuss wird nach den hier genannten Kriterien gewährt, in Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand nach dem Sinn und Zweck der Bezuschussung unanfechtbar darüber, ob und in welcher Höhe der Zuschuss gewährt wird. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wanfried-Völkershausen im April 2019
Der Vorstand




Zurück zum Seiteninhalt